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Anklage gegen Willi Weber vor dem Landgericht Stuttgart zugelassen

Datum:  13.04.2010

Kurzbeschreibung: 

Die 14. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 22. März 2010 das Hauptverfahren gegen Willi Weber und drei Frauen eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart zugelassen. Den Angeklagten wird Bankrott und Untreue bzw. Beihilfe hierzu vorgeworfen.

Willi Weber war seit Beginn der 1990er Jahre persönlicher Manager der Formel 1-Rennfahrer Michael und Ralf Schumacher. Diese Managementtätigkeit übte der 68-Jährige über seine in Stuttgart ansässige GmbH aus. Seine Aufgabe war unter anderem die lizenzrechtliche Vermarktung von Michael und Ralf Schumacher. Zu diesem Zweck schaltete der Angeklagte die PPM Pole Position Marketing GmbH mit Sitz in Stuttgart ein. Der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zufolge war er ab Ende Juni 2000 alleiniger Gesellschafter der PPM GmbH. Im Jahr 2002 bestellte er die 47-jährige Mitangeklagte zur alleinigen Geschäftsführerin. Ihr folgte im November 2002 die 41 Jahre alte Mitangeklagte nach. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass ab Anfang 2002 neben den genannten Geschäftsführerinnen der Angeklagte faktischer Geschäftsführer der GmbH war und somit die eigentliche Entscheidungsbefugnis hatte. 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. April 2002 beschlossen zu haben, die PPM GmbH wirtschaftlich auszuhöhlen, um eine Forderung einer anderen Gesellschaft in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ins Leere laufen zu lassen. Er soll eine neue GmbH gegründet haben, um die lukrativen Geschäfte der PPM GmbH über diese abzuwickeln. Dabei soll er geplant haben, das aktive operative Geschäft der PPM, ohne die Liquidation der Gesellschaft einzuleiten, einzustellen, so dass sie wegen des Verlusts der Einnahmen nicht mehr zahlungsfähig sein würde. Geschäftsführerin der neuen GmbH wurde die 43 Jahre alte Mitangeklagte.
Der Anklageschrift zufolge hoben der Angeklagte und die 47-jährige Mitangeklagte zum Nachteil der PPM GmbH mehrere Lizenzverträge auf oder ersetzten die PPM GmbH als Vertragspartnerin durch die neu gegründete GmbH. Hierdurch soll der PPM GmbH ein Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro entstanden sein.
Dies soll, wie geplant, zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft und letztlich zu ihrer Auflösung geführt haben. Die 41-Jährige beantragte am 17. Juni 2004 beim Amtsgericht Stuttgart die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Zudem wird dem Angeklagten und der 41-Jährigen vorgeworfen, überteuerte Fanartikel durch die PPM GmbH gekauft zu haben. Die Angeklagte soll am 17. Dezember 2003 in Absprache mit dem Angeklagten bei der von ihm neu gegründeten GmbH 30.000 Michael Schumacher-Mützen für insgesamt 208.800 Euro bestellt haben. Die Rechnung wurde von der PPM GmbH bezahlt. Ziel dieses Kaufs soll gewesen sein, noch vorhandenes Vermögen der PPM GmbH auf die neu gegründete Gesellschaft zu transferieren. Denn die Mützen sollen im Gegensatz zu dem bezahlten Preis von 6 Euro netto pro Stück in Wirklichkeit nur 3,50 Euro wert gewesen sein.   

Die 43-jährige Angeklagte soll als Geschäftsführerin der neuen GmbH die jeweiligen Taten unterstützt haben.

Das Landgericht wird auch zu entscheiden haben, ob der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der PPM GmbH zu spät und Bilanzen der Gesellschaft verspätet erstellt wurden.

Termine zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart stehen noch nicht fest. Diese werden gesondert bekannt gegeben.
 
Dr. Kerstin Geist, Pressesprecherin in Strafsachen
 

 

 

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